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Dynamischer Aktions plan für die EU-weite Koordination der Digitalisierung kultureller und wissenschaftlicher Inhalte

Einleitung

Allgemeine zielsetzungen

Massnhmenbereiche

Umsetzung


1. EINLEITUNG

Der Aktionsplan eEurope 2002 empfahl die Schaffung eines EU-weiten Koordinationsmechanismus für Digitalisierungsinitiativen. Im Jahr 2001 vereinbarten Vertreter und Fachleute der Mitgliedsstaaten unter der schwedischen Präsidentschaft und mit Unterstützung der Europäischen Kommission die Lund-Prinzipien1. Diese legten die Prioritäten fest, mit deren Hilfe Digitalisierungsaktivitäten auf dauerhaft nachhaltige Weise mit Mehrwert ausgestattet werden sollten. Der begleitende Lund-Aktionsplan empfahl fortschrittsfördernde Maßnahmen für den Zeitraum bis 2005. Der Lund-Aktionsplan wird von den nationalen Koordinatoren der National Representatvives Group (NRG) sowie der jeweiligen Präsidentschaft umgesetzt und profitiert von mehreren Projekten und Forschungsnetzen, darunter die äußerst erfolgreichen Projekte Minerva2and Digicult3.

Da viele der Schranken, die im Rahmen von Lund identifiziert wurden, weiter existieren, besteht eine der Prioritäten des Rates für den Arbeitsplan 2005/2006 darin, die Koordination auf Grundlage eines aktualisierten Aktionsplans fortzuführen, der an die Maßnahmen von Lund anknüpft 4. Am 14. November 2005 bestätigte der Rat die Gültigkeit der Lund-Prinzipien und erkannte die Digitalisierung kulturellen und wissenschaftlichen Erbes als strategisch bedeutsam an für:

  1. die Bereitstellung reichhaltiger und vielfältiger digitaler Ressourcen, die das Bildungswesen, die Forschung, den Tourismus und die Kreativbranchen unterstützen;
  2. die Bereitstellung digitalen Zugriffs auf das nationale, regionale und lokale kulturelle Erbe Europas für alle Bürger, 
  3. die Weiterführung der Initiative zur Einrichtung digitaler europäischer Bibliotheken.

Diese wichtige Rolle wird auch durch die laufenden Investitionen der Mitgliedsstaaten und die Kommissionsmitteilung „i2010: Digitale Bibliotheken”5 anerkannt. Gemeinsam werden diese auf Europas reichem Erbe aufbauen und multikulturelle, mehrsprachige Umgebungen mit technologischen Entwicklungen und neuen Geschäftsmodellen verknüpfen

2. ALLGEMEINE ZIELSETZUNGEN

Die kulturellen und wissenschaftlichen Wissensressourcen Europas sind von einmaligem gesellschaftlichem Wert und bilden das kollektive, sich ständig weiterentwickelnde Gedächtnis unserer vielfältigen Gesellschaften. Das Auffinden dieser Ressourcen, ihre Zugänglichkeit, Nutzbarkeit, direkte Kommunizierfähigkeit, Authentizität, Qualität und das Vertrauen aller Anwender der Informationsgesellschaft sind die Grundbedingungen für die Bereitstellung digitaler kultureller Informationen und Dienste.

In einer Gesellschaft, die zunehmend Zugang zu Breitbandtechnologien hat, schlagen relevante und nützliche digitale Inhalte Brücken, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, das Lernen fördern und die digitale Bildungskluft überwinden. Kulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Archive und Natur- und Denkmalschutzorganisationen sind wichtige Beiträger digitaler Inhalte. Diese Einrichtungen müssen jedoch mobilisiert und ihre Bemühungen koordiniert werden, um den bestmöglichen Nutzen aus existierenden Technologien zu ziehen und effektiv zur Erstellung, Verwendung und Bereitstellung lokaler Kulturinhalte beitragen zu können, die dem Bedarf aller Bürger gerecht werden.

Um die Vision eines kulturellen europäischen Informationsraums zu verwirklichen, verfolgt dieser aktualisierte Aktionsplan sechs Ziele, die die Lund-Prinzipien zu Grunde legen:

  1. Bereitstellung strategischer Führung in einem dynamischen, sich stetig wandelnden Umfeld, das geprägt ist von rapiden technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen.
  2. Stärkere Koordination und engere Verbindungen zwischen den Digitalisierungsinitiativen der Mitgliedsstaaten, EU-Netzwerken und-Projekten.
  3. Fortgesetzte Maßnahmen zur Überwindung der Fragmentierung und Duplizierung von Digitalisierungsaktivitäten zur Schaffung maximaler Synergien.
  4. Bewertung und Identifizierung geeigneter Modelle, Finanzierungs- und politischer Strategien zur Unterstützung von Weiterentwicklung und langfristigen Archivierungsstrategien.
  5. Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt durch die Erstellung digitaler Inhalte.
  6. Verbesserter Online-Zugriff auf europäische Kulturinhalte.

3. MASSNAHMENBEREICHE

A. Anwender und Inhalte

Anwender müssen stärker von der Vernetzung kulturellen Wissens profitieren, sobald die Implementierung von Technologien die Entwicklung eines kulturellen europäischen Informationsraums ermöglicht. Sie müssen in die Lage versetzt werden, kulturelle Inhalte problemlos aufzufinden und zu nutzen und eigenes Wissen und eigene Erfahrungen beizutragen, um so zu aktiven Bürgern der Informationsgesellschaft zu werden.

Hauptziele:

  • Verhinderung der Duplizierung von Digitalisierungsbemühungen.
  • Entwicklung und gemeinsame Nutzung von Anwenderbedarfsanalysen für kulturelle Inhalte und Dienste.
  • Festlegung von Qualitätsstandards für Inhalte und Dienste.
  • Anerkennung kultureller Inhalte als Triebkraft für eLearning und die Kreativbranchen.
  • Zuverlässige Mechanismen zum Schutz geistigen Eigentums, die ein Gleichgewicht zwischen Zugriff und Nutzung und den Rechten des Urhebers gewährleisten.
  • Einbeziehung von Zielgruppen in die Wiederverwendung und Inhaltserstellung.
  • Mobilisierung kultureller Einrichtungen zur bestmöglichen Nutzung existierender Technologien, um allen Bürgern digitalen Zugriff bieten zu können.

Sofortmaßnahmen 2006/2007

  1. Zusammenführung nationaler und europäischer Digitalisierungsinitiativen zur Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Informationsraums, einschließlich der Projekte TEL und Michael/MICHAEL Plus, um
    1. Online-Registraturen für digitalisierte Sammlungen in jedem Mitgliedsstaat einzurichten und aufrechtzuerhalten;
    2. die Verknüpfung dieser Registraturen sicherzustellen, um einen kulturellen europäischen Online-Informationsraum zu schaffen;
    3. idurch diese Aktivität Lücken in der Inhaltsbereitstellung sowie neuen Digitalisierungsbedarf auf europäischer Ebene zu identifizieren;
    4. diese Analyse in die Prioritäten für nationale Digitalisierungsinitiativen aufzunehmen.
  2. Entwicklung von flexiblen Kontrollmechanismen, die bei der Einrichtung kultureller digitaler Inhalte und Dienste Authentizität, Leistung und Sicherheit gewährleisten
  3. Beurteilung der Wirkung von Modellen, die:
    1. ein angemessenes Gleichgewicht zwischen geistigen Eigentumsrechten und Zugriff gewährleisten;
    2. Zugriff für Menschen mit Behinderungen unterstützen;
    3. die Nutzung von digitalisierten Inhalten fördern.
  4. Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für Zugriff und Nutzbarkeit sowie Bereitstellung von Unterstützung und Richtlinien, um die Entwicklung von Diensten zu ermöglichen, die diese Standards erfüllen.
  5. ÉBewertung der Rolle digitaler Inhalte bei der Förderung von eLearning und Kreativbranchen.
  6. Förderung von Best-Practice-Beispielen für die Nutzung von Technologien, um Zugriff für alle Bürger zu unterstützen.

B. Digitalisierungstechnologien

Das technologische Umfeld, in dem die Branchen, die in Europa digitale Kulturinhalte anbieten, vorangetrieben werden, basiert in erster Linie auf Weiterentwicklungen in großen ICT-Sektoren (Telekommunikation, Netzwerkinfrastrukturen, Datenbanktechnologien, Personal/Business Computing). Die Eigentümer digitaler Kulturinhalte führen Digitalisierungsinitiativen nicht notwendigerweise zeitgleich mit Innovationen durch, die von der wissenschaftlichen oder geschäftlichen Forschung und Entwicklung umgesetzt werden, oder berücksichtigen diese. Daher benötigen kulturelle Einrichtungen die notwendigen Informationen und Richtlinien, um die Bedeutung existierender und neuer Entwicklungen in den Bereichen Forschung und Anwendung berücksichtigen zu können und zu gewährleisten, dass ihr eigener Forschungsbedarf gedeckt wird.

Hauptziele:

  • Implementierung neuer Technologien und gemeinsamer Standards für die Digitalisierung.
  • Ermittlung von Forschungsbedarf und -anforderungen der Zukunft, die die Entwicklung von Diensten ermöglichen, in deren Mittelpunkt der Anwender steht.

Sofortmaßnahmen 2006/2007

  1. Definition des gemeinsamen Bedarfs an Forschung und Hilfsmitteln für die Digitalisierung.
  2. Beobachtung neuer technologischer Entwicklungen, um Richtlinien für die Digitalisierung, Speicherung und Ressourcenerstellung bieten zu können.
  3. Intensive Einbeziehung des EU-Sektors für kulturelles und wissenschaftliches Erbe bei der Entwicklung internationaler Standards wie ISO, DCMI and W3C.
  4. Festlegung angemessener technischer und inhaltlicher Standards.

C. Nachhaltigkeit der Inhalte

Digitale europäische Bibliotheken sind abhängig von den einzigartigen Inhalten, die die kulturellen und wissenschaftlichen Ressourcen in Europa bieten; diese bilden die Grundlage für die Entwicklung digitaler Inhaltsbranchen in einer nachhaltigen Wissensgesellschaft. Alle Schranken, die die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Schaffung und Pflege dieser digitalen kulturellen Werte, Dienste und Netzwerke behindern, müssen identifiziert und beseitigt werden. Gleichzeitig müssen angemessene politische Strategien, technologische Lösungen und Geschäftsmodelle in diesem Bereich entwickelt werden

Hauptziele :

  • Nachhaltige, zuverlässige digitale Kulturinhalte und Dienste.
  • Geeignete Finanzierungs- und Geschäftsmodelle für digitale Sammlungen.
  • Öffentlich-private Partnerschaften und private Sponsoren für die Digitalisierung.
  • Offene Software und Standards für die Digitalisierung.
  • Entwicklung von Verwaltungssystemen für die Rechte an digitalen Inhalten, die einen kontrollierten Zugriff auf Inhalte innerhalb spezifischer kontextueller und politischer Rahmenwerke ermöglichen.

Sofortmaßnahmen 2006/2007

  1. Entwicklung und Förderung der Implementierung von Finanzierungs- und Geschäftsmodellen, die die wirtschaftliche Nachhaltigkeit digitaler Kulturinhalte unterstützen.
  2. Förderung der Umsetzung effektiver Kostensenkungsmaßnahmen für Digitalisierungsinitiativen in kulturellen Einrichtungen.

D. Digitale Archivierung

Die Sicherung digitaler Ressourcen für die Zukunft spielt in einer nachhaltigen Wissensgesellschaft eine grundlegende Rolle. Selbst größere Informationsvolumen werden „digital geboren”, ihre Archivierung ist von entscheidender Bedeutung – nicht nur für den Kultursektor, sondern auch in wichtigen Bereichen wie eGovernment und eHealth. Diese Frage muss von vielen Fronten her angegangen werden (Technologie, Forschung, Organisation und Betrieb), ist jedoch bisher noch nicht in die Dienst- bzw. Strategieentwicklung eingebettet worden. Handlungsforschung ist notwendig, um ein „digitales Mittelalter” zu vermeiden.

Hauptziele :

  • Gemeinsame politische Grundsätze und Vorgehensweisen zur Leitung und Implementierung digitaler Archivierungsstrategien.
  • Dauerhafte, eindeutige Identifizierung digitaler Ressourcen in Europa.

Sofortmaßnahmen 2006/2007:

  1. Beschleunigte Implementierung von politischen Strategien und Hilfsmitteln für die digitale Archivierung.
  2. Bewertung der Einrichtung dauerhafter Ressourcen-Identifikatoren.

E. Kontrollprozess

Die Umsetzung des Dynamischen Aktionsplans muss laufend überprüft werden, um auf europäischer und mitgliedsstaatlicher Ebene die Resultate von Maßnahmen und Investitionen belegen und die Fortschritte bei der Schaffung eines kulturellen europäischen Informationsraums nachvollziehen zu können. Sich wandelnde Bedürfnisse und Anforderungen können besser verstanden und bewertet werden, wenn sie von einer gemeinsamen Grundlage aus bemessen werden, unter Einsatz vereinbarter Indikatoren und gemeinsamer Methoden. Dies ermöglicht die Bewertung des Beitrags, der durch Koordination, Finanzierung, Umsetzung politischer Strategien und Nutzung von Forschungsergebnissen auf nationaler und europäischer Ebene geleistet wird.

Hauptziele :

  • Quantitative Rechnungslegung für Wachstum und Nutzung digitaler kultureller Ressourcen.
  • Zusammenlegung von Maßnahmen und Strategien auf nationaler und EU-Ebene.

Sofortmaßnahmen 2006/2007:

  1. Quantifizierung der Ergebnisse von Digitalisierungsinitiativen durch Bereitstellung standardisierter Daten zu Input-/Output-/Nutzungs-Indikatoren und Präsentation dieser Ergebnisse in einem Jahresbericht.
  2. Beobachtung und Berichterstattung europäischer Bemühungen, Weiterleitung von Informationen zu guten Praktiken.
  3. Durchführung neuer Studien zum Anwenderbedarf.
  4. Identifizierung von qualitativen und Wirkungsindikatoren für zukünftige Implementierung.

4. UMSETZUNG

  1. Am 16. November 2004 einigte sich der Rat der Europäischen Union auf die Koordination der Digitalisierung durch einen aktualisierten europäischen Aktionsplan, der auf dem Lund-Aktionsplan aufbaute und unter der britischen Präsidentschaft entwickelt werden sollte6.Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans zu ergreifen.
  2. Gemäß ihres vom Kulturausschuss festgelegten Mandats unterstützen die nationalen Koordinatoren der National Representatives Group (NRG) die Umsetzung des Dynamischen Aktionsplans in den Mitgliedsstaaten7. In diesem Zusammenhang führt die NRG spezifische Maßnahmen durch, um:
    • Fortschritte und Resultate bei der Umsetzung des Dynamischen Aktionsplans zu überwachen,
    • neue strategische Bereiche und Maßnahmen durch Erweiterung und Aktualisierung des Dynamischen Aktionsplans zu identifizieren,
    • zu Initiativen Bericht zu erstatten, die die Schaffung eines kulturellen Informationsraums in Europa unterstützen.

1siehe www.cordis.lu/ist/digicult/lund-principles.htm
2siehe www.cordis.lu/ist/digicult/projects_all.htm
3 siehe www.digicult.info
4 Ratsdokument.13839/04,cult 102
5 COM(2005) 229 – i2010
6 Ratsdokument.13839/04,cult 102
7 CAC DOC 11107/05

 
 
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